Hausordnung der Grund- und Oberschule Friedersdorf

Gültigkeitsbereich: das gesamte Schulgelände mit allen Schulgebäuden, Nebengebäuden und Außenanlagen

Grundsätzliche Festlegungen:

Jede Schülerin und jeder Schüler (SuS) trägt für die Einhaltung dieser Hausordnung eine Mitverantwortung. Die Sauberkeit in den Schulgebäuden und den Außenanlagen ist Sache aller SuS. Unangemessene Lautstärke in den Fluren ist verboten. Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertsachen. Wer Schäden anrichtet, wird dafür haftbar gemacht.

Alkohol, Rauchen und die Einnahme von legalen und illegalen Suchtmitteln und der Handel, Anbau und Besitz damit, sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ebenso dürfen keine Glückspiele mit materiellem oder monetärem Einsatz gespielt werden. Die Verständigung der Polizei ist grundsätzlich dann geboten, wenn es sich um schwere oder mehrfache Verstöße handelt, die vor allem zum Schutz der anderen SuS eine Strafanzeige erforderlich machen.

Einbehaltene oder aufgefundene Gegenstände werden von der Schule für die Dauer von sechs Monaten (orientiert an § 973 BGB und Fundrecht) aufbewahrt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Abholung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. die Sorgeberechtigten, behält sich die Schule das Recht vor, die Gegenstände zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

1. Unterricht, Unterrichts- und Stundenbeginn, Unterrichtsende

1.1 SuS haben den Aufforderungen aller Lehrkräfte Folge zu leisten.

1.2 Alle SuS finden sich spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule ein, jede Lehrkraft mindestens 15 Minuten vorher. Alle SuS, die keinen Schulbus benutzen, betreten 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände und halten sich bei entsprechendem Wetter außerhalb des Schulgebäudes auf. Um sich auf den Unterricht vorbereiten zu können, haben alle SuS 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Raum zu sein.

1.3 Die Grundschul-SuS tragen im Schulgebäude saubere Wechselschuhe, welche in der Schule verbleiben. Sie haben darauf zu achten, dass Schuhe und Kleidung ordentlich in den dafür vorgesehenen Schränken abgelegt werden.

Die Oberschul-SuS achten auf saubere Schuhe. Die benutzten Räume der Oberschul-SuS werden bei Verschmutzung vor dem Verlassen gefegt.

1.4 Aus Gründen der Höflichkeit und der gegenseitigen Achtung werden im Unterricht keine Kopfbedeckungen (z. B. Basecaps, Mützen, Kapuzen) getragen. Ausnahmen aufgrund religiöser, kultureller oder gesundheitlicher Gründe sind selbstverständlich möglich.

1.5 Kleidung muss dem schulischen Umfeld angemessen sein und darf andere nicht provozieren, beleidigen oder einschüchtern. Verboten sind Kleidungsstücke, Aufdrucke oder Symbole mit: extremistischen, rassistischen oder antisemitischen Inhalten, verfassungsfeindlichen Zeichen (§ 64a BbgSchulG und Verfassungsschutzbericht 2024), Bezügen zu Gewalt oder Diskriminierung. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung.

1.6 Nach dem Unterricht bzw. anderen schulischen Veranstaltungen verlassen die SuS umgehend das Schulgelände. Das gilt nicht für SuS, die den Schulbus benutzen oder den Hort besuchen.

1.7 Nach der letztmaligen Nutzung eines Unterrichtsraumes stellen die SuS die Stühle nach Absprache hoch. Die Smartboards sind auszuschalten. Die Fenster sind zu schließen.

1.8 Der Ordnungsdienst hat nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel zu reinigen.

1.9 SuS der Grundschule, die bis 14.45 Uhr nicht abgeholt wurden, gehen zum Hort und sind von dort abzuholen.     

1.10 Im Unterricht sind das Kaugummikauen, das Essen und Trinken verboten. Nach Rücksprache mit der Lehrkraft darf im Unterricht getrunken werden. Die Flaschen werden in der Schultasche aufbewahrt. Glasflaschen, Dosen und Energiegetränke sind verboten.

1.11 Die Eltern achten bitte darauf, dass sie nicht mit ins Haus gehen. Sie verabschieden ihr Kind vor der Schule und holen es dort wieder ab. Für den Ausnahmefall melden sich die Eltern bei der Aufsichtslehrkraft an, um das Kind zum Raum zu begleiten und dabei verlassen sie bitte 5 Minuten vor dem Stundenklingeln das Schulgebäude.

Die Klassenleitungen der 1. Klassen finden einen gemeinsamen Termin mit den Eltern der 1. Klassen, ab wann die Kinder vor der Schule verabschiedet werden.

2. Pausenzeiten, Wartezeiten und Freistunden

2.1 In den großen Pausen suchen alle SuS den Schulhof auf. Dieser erstreckt sich für die Oberschul-SuS vor dem Hauptgebäude, bis an den Oberschulbau und endet in Höhe Turnhalle (siehe Bild - Schulhof A + B Oberschule). Die SuS der Grundschule benutzen den Hof hinter dem Hauptgebäude (siehe Bild – Schulhof A + B Grundschule).

Das Sportgelände wird in Pausen ohne Erlaubnis nicht betreten. Es sind nur Softbälle in Tennisballgröße auf dem Grundschulhof zu verwenden. Ein Ballspiel im Haus und in Richtung Turnhallenwand bzw. Schulhauswand ist verboten. Auf Absperrungen (rot-weißes Geländer und Holz-Geländer) wird nicht gesessen oder geturnt. Die Tischtennisplatten sind nur zum Spielen und nicht zum Sitzen zu verwenden.

Quelle : https://www.google.com/maps/place/Grundschule+Friedersdorf/@52.2925613,13.7853012,340m/data=!3m1!1e3!4m6!3m5! 1s0x47a8232d52473225:0x1255c27624c14b!8m2!3d52.29203!4d13.78875!16s%2Fg%2F1tfbb591?entry=ttu             [15.10.25]

 

2.2 Eine Esseneinnahme (mitgebrachte Lebensmittel) der Klassen 5-6 in der Mittagspause im oberen Foyer ist nach Absprache mit der Klassenlehrkraft bis 11.35 Uhr möglich. Die Klassen 1-4 essen nach Absprache ihre mitgebrachten Lebensmittel bei offener Klassenzimmertür bis 11.35 Uhr im Klassenraum. Im Anschluss gehen alle SuS der Grundschule auf den Schulhof. Die Oberschul-SuS nehmen ihre mitgebrachten Lebensmittel (bis zur Schaffung einer endgültigen Lösung) mit auf den Hof.

2.3 Bei schlechtem Wetter - signalisiert durch eine Lautsprecher-Durchsage - verbringen die SuS die Pause im Raum der nächsten Unterrichtsstunde. Dabei werden sie von den Fachlehrkräften beaufsichtigt. SuS, die nach der Hofpause im Fach Sport unterrichtet werden, bleiben in ihrem Unterrichtsraum und werden von der Sportlehrkraft beaufsichtigt.

2.4 In den Hofpausen können die Spielgeräte genutzt werden. Dabei achten die SuS darauf, dass niemand verletzt wird und dass auch andere Kinder diese Geräte nutzen können. Sollte trotzdem eine Verletzung auftreten, ist dies sofort den Aufsichtspersonen zu melden.

2.5 Jeglicher Müll wird in den Gebäuden und auf dem Schulhof bzw. Sportplatz in Mülleimern entsorgt. Verursacher von Verschmutzungen können zur Beseitigung dieser herangezogen werden.

2.6 In den Wintermonaten verbringen die SuS entsprechend der Witterungsbedingungen die Zeit vor dem Unterricht im Schulgebäude. Die Anweisung dazu kommt von der Aufsichtslehrkraft. Der Bau von Schlitterbahnen und das Werfen von Schneebällen sind strengstens verboten.

2.7 In den kurzen Pausen bleiben die SuS in ihrem Unterrichtsraum. Dieser ist lediglich zum Aufsuchen der Toilette zu verlassen. In den Gebäuden wird nicht gerannt bzw. Ball gespielt.

2.8 Während der Pausen und in den Freistunden wird das Schulgelände nicht verlassen. Die Klassen 1-4 bleiben während der Wartezeit auf den Bus auf dem Schulgelände.

2.9 Die 5. – 6. Klassen stellen im zweiwöchentlichen Rhythmus die Ordnungsklasse. Die Ordnungs-SuS sind gegenüber allen SuS auf dem gesamten Schulgelände weisungsberechtigt. Sie ordnen die Beseitigung von Verschmutzungen an bzw. beseitigen sie selbst. Verpackungen, die in den gelben Sack gehören, werden entsprechend auf den Fluren entsorgt.

3. Aufenthalt im Kabinett

3.1 Die SuS halten sich im Kabinett nur in den Bereichen auf, die für den jeweiligen Unterricht vorgesehen sind. Besonders im Raum Metallbearbeitung und in der Küche sind die Sicherheitsbestimmungen strengstens einzuhalten.

3.2 Die Hofpausen verbringen die SuS auf dem jeweiligen Schulhof. Beim Klingelzeichen treffen sich die SuS der Grundschule vor dem Haupteingang der Schule und gehen gemeinsam mit der Lehrkraft zum Kabinett. Die SuS der Oberschule gehen selbstständig zum Kabinett und warten davor.

3.3 Die kurzen Pausen werden im jeweiligen Unterrichtsraum verbracht.

3.4 Der Aufenthalt von SuS vor dem Kabinett ohne Aufsichtsperson ist grundsätzlich untersagt.

3.5 Beim Umgang mit Arbeitsmitteln im Kabinett ist äußerste Vorsicht walten zu lassen.

3.6 Diebstahl von Arbeitsmitteln wird grundsätzlich angezeigt.

4. Sportunterricht

4.1 Verstöße beim Verhalten in den Kabinen oder im Sportunterricht können mit dem Ausschluss von der Sportstunde geahndet werden.

4.2 Die Sportsachen müssen am Montag nach dem Waschen mitgebracht werden. Sie sind in den vorgesehenen Schränken zu lagern.

4.3 Schmuck und Uhren sind im Unterricht abzulegen und müssen selbstständig aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

4.4 Trinkflaschen werden auf Anweisung der Sportlehrkraft im Vorraum oder beim Sport im Freien an einem festgelegten Platz abgestellt.

5. Nutzung Sanitäranlagen

5.1 Die Toilettennutzung erfolgt grundsätzlich nur in den Pausen, vor und nach dem Unterricht.

5.2 Während des Unterrichts kann die Lehrkraft in Ausnahmefällen der Toilettennutzung zustimmen.

5.3 Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Das beinhaltet auch ein sauberes Toilettenbecken. Dies gilt auch für die Waschräume einschließlich der Sanitäranlagen in der Sporthalle und im Kabinett.

5.4 Absichtliche Verunreinigungen des Bodens, der Wände oder des Toilettenbeckens oder das absichtliche Herumwerfen von Toilettenpapierrollen sind verboten und ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich. Es kann Schadensersatz verlangt werden bzw. kann die Beseitigung der Verschmutzung angeordnet werden.

6. Benutzung von Verkehrsmitteln

6.1 Ein Befahren des Schulhofes mit jeglichen Fahrzeugen ist nicht gestattet. Kommen SuS mit dem Fahrrad zur Schule, stellen sie dieses in den Fahrradständern am Parkplatz Kastanienallee ab und sichern es. Fahrzeuge (Fahrrad, Roller, E-Roller etc.) sind ab dem Schultor zu schieben. Dabei sind die Betonwege zu nutzen. Mopeds und Motorräder benutzen die Pkw-Einfahrt und nutzen den beschilderten Stellplatz. Die Schule übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Die Verkehrsmittel müssen den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

6.2 Eltern ist es nicht gestattet, beim Bringen bzw. Abholen ihrer Kinder den Schulhof mit dem Auto zu befahren.

7. Benutzung von elektronischen und anderen Geräten

7.1 Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Mobilfunktelefonen und Smartwatches durch SuS verboten. Die Geräte sind während der Schulzeit auszuschalten oder in den Flugmodus zu setzen und in der Schultasche zu verstauen. Bei Verstößen dagegen wird das Gerät eingezogen und am Ende des Schultages ausgehändigt. Bei mehrmaliger Missachtung haben die Eltern die Geräte in der Schule abzuholen. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Geräte.

7.2 Für dringende Telefonate zur Gewährleistung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht ist die Erlaubnis einer Lehr- bzw. einer Aufsichtskraft einzuholen.

7.3 Insbesondere ist es verboten, Fotos und Filmaufnahmen auf dem Schulgelände zu machen bzw. solche zu zeigen.

7.4 Das Mitbringen und die Nutzung von Laserpointern und Eddings ist streng verboten.

8. Besucher

8.1 Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden.

8.2 Die Benutzung des Schulgeländes als Durchgang ist untersagt.

8.3 In begründeten Fällen kann gegen Besucher ein Hausverbot durch die Schulleitung ausgesprochen werden.

9. Belehrung zu steuerlichen Risiken

9.1 Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Schule sind sämtliche Tätigkeiten, die Umsätze generieren, untersagt.

9.2 Bei der Gemeinde angestellte Mitarbeiter*innen der Schulen bilden keine eigenen Rechtsorgane und sind somit organisatorisch und auch steuerlich der Gemeinde Heidesee zuzurechnen. Etwaige Umsätze würden daher der Gemeinde zugerechnet werden. Entsprechende Tätigkeiten bedeuten ein erhebliches Risiko für die Verletzung von Erklärungspflichten und ggf. Steuerverkürzungen durch die Gemeinde.

9.3 Bei der Gemeinde angestellte Mitarbeiter*innen der Schulen ist es untersagt Bargeld anzunehmen.

9.4 Die beim staatlichen Schulamt beschäftigten Lehrkräfte, die an den Schulen der Gemeinde Heidesee eingesetzt sind, bilden keine eigenen Rechtsorgane und sind somit organisatorisch und auch steuerlich dem staatlichen Schulamt des Landes Brandenburg zuzurechnen. Etwaige Umsätze würden daher dem Schulamt zugerechnet werden. Seitens der Gemeinde wird für die Handlungen der Lehrkräfte die Verantwortung für steuerliche Pflichten zurückgewiesen. Entsprechende Tätigkeiten bedeuten ein erhebliches Risiko für die Verletzung von Erklärungspflichten und ggf. Steuerverkürzungen durch das Schulamt. Lehrkräfte sollten daher vor Aufnahme einer umsatzgenerierenden Tätigkeit, auch im Rahmen der Schule, dies beim Dienstherren genehmigen lassen.

9.5 Umsatzgenerierende Tätigkeiten sind z.B. der Verkauf von Bratwürsten, Getränken o.ä. sowie die Einnahme von Eintrittsgeldern auf öffentlichen Veranstaltungen.

9.6 Als nicht öffentliche Veranstaltungen gelten Veranstaltungen an denen ausschließlich Mitglieder der Schule (Personal und Schüler*innen) und die Angehörigen der Schüler*innen teilnehmen. Hier besteht aufgrund einer fehlenden Teilnahme am Markt keine Umsatzsteuerpflicht.

9.7 Sämtliche Verkäufe auf öffentlichen Veranstaltungen sind von selbstständigen Vereinen oder externen Dienstleistern auf öffentlichen Veranstaltungen durchführen zu lassen.

9.8 Es ist Mitarbeiter*innen und Lehrkräften der Schulen im Rahmen Ihrer Tätigkeit untersagt Spenden anzunehmen. Spenden dürfen ausschließlich über die Gemeinde Heidesee oder den Schulförderverein angenommen und quittiert werden. Dies betrifft Geld- und Sachspenden.

9.9 Das Engagieren von Künstler*innen, Publizisten/-innen u.ä. Akteuren/Akteurinnen zu Veranstaltungen der Schule darf nur in Absprache mit der Gemeinde erfolgen. Eventuelle umsatzsteuerliche Verpflichtungen sind durch die zuständige Stelle der Verwaltung zu prüfen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung der Schulkonferenz.

11. Gültigkeit

Die Hausordnung in der vorliegenden Fassung gilt mit Beschluss der Schulkonferenz ab dem 14.10.2025. Die vorherige Fassung vom 30.09.2024 verliert sodann ihre Gültigkeit.

 

M.Freund

Schulleiterin

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