Übergangsverfahren - Ü7
Informationsabend zum Ü7 Verfahren der Oberschule Friedersdorf - 25.11.2025, 17:00 Uhr in der Mensa
Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklungeines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind – neben dem Wunsch der Eltern – die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.
Alle wichtigen Informationen erhalten sie auch hier:
Aufnahmeverfahren (Ü7-Verfahren) – Umgang mit übernachgefragten Schulen
Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind – neben dem Wunsch der Eltern – die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend. Dazu gehören das Grundschulgutachtenund das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6.
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet grundsätzlich die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden. Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze vorhanden sind, muss der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durchführen. Wenn der Schüler oder die Schülerin im Auswahlverfahren weder an der Erstwunschschule noch an der Zweitwunschschule aufgenommen werden kann, erhalten die Eltern entsprechende Ablehnungsbescheide und zugleich vom zuständigen staatlichen Schulamt Angebote für Schulen, die noch über freie Plätze verfügen. Erst wenn aus diesen Angeboten keine Schule von den Eltern ausgewählt wird, erfolgt eine Zuweisung an eine Schule durch das zuständige staatliche Schulamt.

